Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen unterstützt der Bund die energetische Modernisierung bestehender Gebäude. Gefördert werden sowohl der Austausch der Heizung als auch einzelne Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik.
Dabei gibt es zwei wichtige Ansprechpartner: KfW insbesondere für die Heizungsförderung und BAFA insbesondere für Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Heizungsmodernisierung
Gefördert werden bestimmte klimafreundliche Heizsysteme und der Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze. Für private Eigentümer von Wohngebäuden erfolgt die Heizungsförderung über die KfW.
Gebäudehülle
Hierzu gehören beispielsweise Dämmung von Außenwänden, Dachdämmung, Dämmung von Geschossdecken, Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowie sommerlicher Wärmeschutz. Die Grundförderung beträgt derzeit 15 %.
Anlagentechnik außer Heizung
Bestimmte energieeffiziente Anlagentechnik wird ebenfalls mit 15 % Grundförderung unterstützt, beispielsweise Lüftungsanlagen oder digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung.
Heizungsoptimierung
Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz werden grundsätzlich mit 15 % unterstützt. Für bestimmte Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen gilt eine Förderung von 50 %.
Individueller Sanierungsfahrplan – iSFP
Für bestimmte Effizienzmaßnahmen kann ein zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 % gewährt werden. Seit dem 21. Juli 2026 gilt er erst ab dem jeweiligen Mindestinvestitionsvolumen; bei einem Einfamilienhaus sind das 30.000 Euro. Der Bonus wird nur auf den Betrag oberhalb dieses Mindestinvestitionsvolumens angewendet.
Der iSFP-Bonus gilt nicht für die eigentliche Heizungsförderung.
Zuschuss und Ergänzungskredit kombinieren
Zusätzlich zu einer bereits bewilligten Zuschussförderung kann der KfW-Ergänzungskredit 358/359 genutzt werden. Damit lassen sich förderfähige Kosten bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit finanzieren.
Vor Beginn Förderung prüfen
Fördermittel müssen grundsätzlich rechtzeitig beantragt werden. Je nach Programm gelten genaue Anforderungen daran, wann Verträge abgeschlossen und Arbeiten begonnen werden dürfen. Deshalb sollte die Förderung möglichst vor der endgültigen Auftragserteilung geprüft und vorbereitet werden.
Stand: 15. September 2026
Förderbedingungen und gesetzliche Vorgaben können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bestimmungen des Bundes, der KfW und des BAFA sowie gegebenenfalls ergänzende Regelungen der Bundesländer und Kommunen.
Aktuelles
Schnelle Orientierung für Modernisierer
Die kostenlosen Online-Tools von Buderus – Förderrechner und Energiesparrechner – bieten Hauseigentümern eine erste Orientierung zu möglichen Förderungen, zu erwartenden Kosten und potenziellen Einsparmöglichkeiten. So lassen sich geplante Maßnahmen zur Heizungsmodernisierung oder Gebäudesanierung bereits im Vorfeld besser einschätzen.Buderus
Heizungsförderung 2026: Warum der Zeitpunkt wichtig ist
Die Degression wirkt als Anreiz für einen frühen Heizungstausch: Je früher der Antrag gestellt wird, desto höher ist die Förderung. Bereits zugesagte Förderungen behalten ihre Gültigkeit. Besonders interessant für Herbst/Winter 2026: Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit beträgt derzeit 28.000 Euro und wird ab 1. Februar 2027 um weitere 750 Euro reduziert. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird schrittweise abgesenkt.BMWE
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© energie-fachberater.deSteuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen
Wer Haus oder Wohnung energetisch saniert, kann die Sanierungskosten von der Steuer absetzen. Dieser Steuerbonus für die Sanierung gilt 10 Jahre lang - von 2020 bis Ende 2029. Geregelt wird die "Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden" im Einkommensteuergesetz (EStG). Interessant für private Eigentümer ist § 35c EStG. Die wichtigsten Informationen und Voraussetzungen zum Steuerbonus.mehr erfahren



